Jurten-Verleih: Unterschied zwischen den Versionen

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Siehe auch https://www.jurtenland.de/shop/Verleih
Siehe auch https://www.jurtenland.de/shop/Verleih


Ein gewerbliches Anbieter hat hier neben der Abschreibung des Materials, den zeitlichen Aufwendungen für Pflege und Richten der ausgeliehenen Ware auch gewisse Deckungsbeiträge für einen beabsichtigten Gewinn zu berücksichtigen.
Ein gewerblicher Anbieter hat hier neben der Abschreibung des Materials, den zeitlichen Aufwendungen für Pflege und Richten der ausgeliehenen Ware auch gewisse Deckungsbeiträge für einen beabsichtigten Gewinn zu berücksichtigen.


Im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit kann auf die Gewinnerzielungsabsicht verzichtet werden, aber die Abschreibungen für Zeltmaterial sollten auch bei einem Verleih an interne und externe Gruppen berücksichtigt werden.
Im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit kann auf die Gewinnerzielungsabsicht verzichtet werden, aber die Abschreibungen für Zeltmaterial sollten auch bei einem Verleih an interne und externe Gruppen berücksichtigt werden.
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Bei den Anschaffungskosten kann berücksichtig werden, dass vielerorts umfangreiche Zuschüsse aus Landesjugendplan, Gemeinde und oder kirchlichen Töpfen zu Verfügung stehen.
Bei den Anschaffungskosten kann berücksichtig werden, dass vielerorts umfangreiche Zuschüsse aus Landesjugendplan, Gemeinde und oder kirchlichen Töpfen zu Verfügung stehen.
Eine Jurte (600 cm Durchmessser, 165 cm Seitenhöhe) kostet mit komplettem Zubehör und Mittelstangen ca. 1.750,- € (Stand: 2017, [https://www.jurtenland.de/shop/Jurte-600-cm-komplett-KD-38 siehe Shop Jurtenland]). Hieraus ergeben sich voraussichtliche Anschaffungskosten abzüglich Zuschüsse in Höhe von 1.200,- €
Bei der Verwendung im Rahmen von größeren Jurtenburgen ist bei dem Material von einem höheren Verschleiß anzugehen.
Gehen wir nun von einem Gebrauch über 10 bis 15 Veranstaltungen (Vermietungen) aus, während denen erfahrungsgemäß auch ernste Schäden am Material auftreten, errechnet sich ein notwendiger Mietpreis von rund 100,- Euro je Nutzung und Jurte.

Version vom 24. Juli 2017, 18:28 Uhr

Viele Gruppen, welche Kohten und Jurten besitzen, verleihen diese auch, sind sich aber oft unsicher, ob und welche Gebühren hierfür verlangt werden sollen.

Hier versuchen wir uns einem angemessen Betrag anzunähern.

Gewerbliche Zelte, welche in Größe und Qualität einer Jurte entsprechen, werden für ein Wochenende mit rund 250,- € berechnet.

Siehe auch https://www.jurtenland.de/shop/Verleih

Ein gewerblicher Anbieter hat hier neben der Abschreibung des Materials, den zeitlichen Aufwendungen für Pflege und Richten der ausgeliehenen Ware auch gewisse Deckungsbeiträge für einen beabsichtigten Gewinn zu berücksichtigen.

Im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit kann auf die Gewinnerzielungsabsicht verzichtet werden, aber die Abschreibungen für Zeltmaterial sollten auch bei einem Verleih an interne und externe Gruppen berücksichtigt werden.

Die Abschreibungen auf das Material dienen dazu, zum angenommenen Lebensende des Zeltmaterials wieder über ein entsprechend angespartes Guthaben zu verfügen, um wieder neue Zelte kaufen zu können.

Bei den Anschaffungskosten kann berücksichtig werden, dass vielerorts umfangreiche Zuschüsse aus Landesjugendplan, Gemeinde und oder kirchlichen Töpfen zu Verfügung stehen.

Eine Jurte (600 cm Durchmessser, 165 cm Seitenhöhe) kostet mit komplettem Zubehör und Mittelstangen ca. 1.750,- € (Stand: 2017, siehe Shop Jurtenland). Hieraus ergeben sich voraussichtliche Anschaffungskosten abzüglich Zuschüsse in Höhe von 1.200,- €

Bei der Verwendung im Rahmen von größeren Jurtenburgen ist bei dem Material von einem höheren Verschleiß anzugehen.

Gehen wir nun von einem Gebrauch über 10 bis 15 Veranstaltungen (Vermietungen) aus, während denen erfahrungsgemäß auch ernste Schäden am Material auftreten, errechnet sich ein notwendiger Mietpreis von rund 100,- Euro je Nutzung und Jurte.