Rechtliches zu Jurtenburgen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Jurtenland-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 15: Zeile 15:
[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-BauOBW2010pP69 darin §69 LBO über Fliegende Bauten]
[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-BauOBW2010pP69 darin §69 LBO über Fliegende Bauten]


Verfahrensfreie Vorhaben
Verfahrensfreie Vorhaben sind


nach §79
nach §79, Abs 8 bauliche Anlagen zur Freizeitgestaltung


8 bauliche Anlagen zur Freizeitgestaltung
a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen
a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen


Eine Ausführungsgenehmigung benötigen auch:
Unbedeutende Fliegende Bauten sind
 
* Zelte mit einer Grundfläche bis 75 m²
 
Eine Ausführungsgenehmigung benötigen jedoch auch:


* Aneinander gereihte Zelte, wenn insgesamt eine Grundfläche von mehr als 75 m² überbaut wird
* Aneinander gereihte Zelte, wenn insgesamt eine Grundfläche von mehr als 75 m² überbaut wird
Zeile 28: Zeile 31:


(aus dem [http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar)
(aus dem [http://tourist.esslingen.de/servlet/PB/show/1431916/Merkblatt-Fliegende%20Bauten.pdf Merkblatt „Fliegende Bauten“] der Stadt Esslingen am Neckar)
Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinandereihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten.


==Bayern==
==Bayern==

Version vom 12. Oktober 2012, 16:44 Uhr

Der Bau von Jurtenburgen unterliegt je nach Nutzung und Größe den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, bzw. den entsprechenden Verordnungen über Fliegende Bauten (Fliegender Bau).

Die Situation vor Ort differiert von Bundesland zu Bundesland und ebenso unter den jeweils zuständigen Baubehörden, bzw. der Einschätzung von deren Mitarbeiter.

In aller Regel ist vor Errichtung einer Jurtenburg von mehr als 70 m² ein klärendes Gespräch mit den zuständigen Behörden angeraten.

Die für Fliegende Bauten vorgesehene Ausführungsgenehmigung gibt es für Kohten, Jurten und den daraus möglichen Jurtenburg nicht.

Im folgenden versuchen wir die Einzelheiten je nach Bundesland darzustellen

Baden-Württemberg

Landesbauordnung BW

darin §69 LBO über Fliegende Bauten

Verfahrensfreie Vorhaben sind

nach §79, Abs 8 bauliche Anlagen zur Freizeitgestaltung

a) Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen

Unbedeutende Fliegende Bauten sind

  • Zelte mit einer Grundfläche bis 75 m²

Eine Ausführungsgenehmigung benötigen jedoch auch:

  • Aneinander gereihte Zelte, wenn insgesamt eine Grundfläche von mehr als 75 m² überbaut wird
  • Überdachungen und Vordächer mit oder ohne Aufbauten, wenn die Grundfläche größer als 75 m² oder die Höhe über 5 m ist

(aus dem Merkblatt „Fliegende Bauten“ der Stadt Esslingen am Neckar)

Dies bedeutet, dass Jurtenburgen, welche aus einer Aneinandereihung von einzelnen Jurten oder sonstigen Material nicht mehr als 75 m² Grundfläche haben sollten.

Bayern

Bayerische Bauordnung

Fliegende Bauten, Vollzug des Art. 72 Bayerische Bauordnung (BayBO)

Verfahrensfrei sind

nach Art. 57 (1) 9. d Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen

nach Art. 57 (1) 12. f Zeltlager, die nach ihrem erkennbaren Zweck gelegentlich, höchstens für zwei Monate errichtet werden

Keiner Ausführungsgenehmigung bedürfen

nach Art. 72 (3) 4. Zelte, die fliegende Bauten sind, mit bis zu 75 m2

Berlin

Bauordnung für Berlin

Brandenburg

Brandenburgische Bauordnung

Bremen

Bremische Landesbauordnung

Hamburg

Hamburgische Bauordnung

Hessen

Hessische Bauordnung 2011

Mecklenburg-Vorpommern

Landesbauordnung Mechlenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Niedersächsische Bauordnung

Nordrhein-Westfalen

Landesbauordnung NRW

Rheinland-Pfalz

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Saarland

Landesbauordnung Saarland

Sachsen

Sächsische Bauordnung

Sachsen-Anhalt

Landesbauordnung Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Landesbauordnung Schleswig-Holstein

Thüringen

Thüringer Bauordnung