Zuschuss für Zeltmaterial

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Baden-Württemberg

Landesjugendplan

Die Beschaffung, Ausrüstung und größere Reparaturen von Groß- und Gruppenzelten. Der Zuschuss beträgt 35% (Stand 2017) der als notwendig anerkannten Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als beantragt.

Bitte Art und Größe des Zeltes auf dem Antrag angeben:

Großzelt: Zelt für 6 und mehr Personen

Gruppenzelt: Zelt für weniger als 6 Personen

Soweit Reparaturen ehrenamtlich vorgenommen werden, kann ein Satz von 7,70 EUR (Stand 2016) pro Stunde angerechnet werden.

Nicht zuschussfähig sind:

  • Werkzeuge
  • Küchenzubehör
  • Trinkwasserschläuche
  • Frachtkosten, auch nicht in Form von PKW-Kosten und dazugehörigen Helferstunden
  • Sonnensegel und Pavillions
  • HelferInnenstunden für Zeltreinigung.

Die Förderung von Erwerb, Einrichtung, Ausstattung und größeren Sanierungsmaßnahmen fester Jugendzeltplätze ist in der Praxis aufgrund der finanziellen Lage leider nicht möglich.

Es können nicht mehr Eigenarbeits-Stunden abgerechnet werden als beantragt.

Zeltanschaffungen und Zeltreparaturen bitte nur mit einem Antrag stellen! Hier gibt's Formulare zum [1]

Siehe auch